Pflegeversicherung
Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung, um die hohen Kosten für Pflegedienst oder Pflegeheim im Ernstfall wirklich zu decken? Eine private Pflegezusatzversicherung schließt deine Versorgungslücke und schützt dein Vermögen sowie deine Angehörigen.
Die Pflegeversicherung zahlt feste Leistungen, wenn du wegen Krankheit oder Einschränkungen im Alltag dauerhaft Unterstützung brauchst. Die Leistungen orientieren sich an deiner Pflegebedürftigkeit. Dieser Schutz liefert dir lediglich ein Grundgerüst, meist bleiben dir spürbare Eigenanteile. Bist du gesetzlich versichert, bist du automatisch über die soziale Pflegeversicherung abgesichert. Bist du privat versichert brauchst du eine private Pflegepflichtversicherung.
Was leistet die Pflegeversicherung im Pflegefall für mich?
Welche Hilfe du im Pflegefall bekommst, hängt vom anerkannten Pflegegrad ab und davon, ob die Pflege zu Hause, durch einen ambulanten Dienst oder im Heim stattfindet. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
- Pflegegeld: wenn Angehörige oder andere nahestehende Personen die Pflege zu Hause übernehmen.
- Pflegesachleistungen: wenn sich ein ambulanter Pflegedienst um die Versorgung kümmert.
- Kombinationsleistungen: wenn sich Angehörige und Pflegedienst die Pflege teilen.
- Tages- und Nachtpflege: wenn Betreuung nur tagsüber oder nachts in einer Einrichtung nötig ist.
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: etwa wenn nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend Hilfe nötig ist oder pflegende Angehörige ausfallen.
- Zuschüsse zur vollstationären Pflege: wenn dauerhafte Pflege im Heim notwendig wird.
Leistungen gibt es nur, wenn die Pflegebedürftigkeit anerkannt ist und die Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht.
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Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Pflegeleistungen bekommst du, wenn du oder deine Angehörigen sie bei der Pflegekasse beantragen (bei privat Versicherten bei der privaten Pflegepflichtversicherung). Das läuft es in der Regel so ab:
- Antrag stellen bei der Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung.
- Begutachtung abwarten. In der sozialen Pflegeversicherung übernimmt das der Medizinische Dienst, in der privaten Pflegepflichtversicherung Gutachter:innen.
- Selbstständigkeit prüfen lassen. Entscheidend ist deine Diagnose, dein Alter und wie stark deine Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist.
- Punkte und Pflegegrad erhalten. Ein Pflegegrad wird ab mindestens 12,5 von 100 Punkten vergeben.
- Bescheid prüfen. Bist du nicht mit der Einstufung einverstanden, kannst du Widerspruch einlegen.
Die Begutachtung orientiert sich daran, wie gut die betroffene Person ihren Alltag selbst bewältigt. Eine ärztliche Diagnose allein reicht nicht. Demenz, körperliche Schwäche und psychische Probleme können zu einem Pflegegrad führen, falls die Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt ist.
Was kostet mich die Pflegeversicherung und wo bleiben Versicherungslücken?
Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens für Versicherte mit Kindern und bei 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren. Beiträge werden (Stand 2026) nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 Euro im Jahr erhoben.
Bist du angestellt, teilst du dir den Grundbeitrag in der Regel mit deinem Arbeitgeber, den Zuschlag für Kinderlose zahlst du selbst. Selbstständige und Rentner tragen den Beitrag grundsätzlich allein.
Da die Pflegeversicherung selten alles abdeckt, ist es eine Überlegung wert, vorzusorgen: etwa über einen ETF-Sparplan genau für diesen Fall oder über entsprechende Pflegezusatzversicherungen.
