Mietkaution oder Kautionsbürgschaft: Was ist besser für mich?


Michael Prellberg
Autor
Mietkautionsversicherungen im Vergleich
Wenn du die Mietkaution nicht aufbringen kannst oder willst, kannst du alternativ eine Mietkautionsversicherung abschließen.
Wir vergleichen eine große Auswahl an Anbietern, bieten jedoch keinen vollständigen Marktüberblick. Die Sortierung der gezeigten Anbieter findet in alphabetischer Reihenfolge statt. Alle Angaben und Konditionen sind ohne Gewähr und können sich ändern. Maßgeblich sind stets die Informationen auf der Website des jeweiligen Anbieters. Bitte prüfe die Details vor dem Abschluss direkt dort. Verglichen werden Mietkautionsversicherungen bzw. Mietkautionsbürgschaften für privat genutzten Wohnraum. In diesem Beispiel gehen wir von einer Kautionshöhe von 2.000 Euro und einer jährlichen Zahlweise aus. Abweichungen der aufgelisteten Beiträge sind durch Mindestbeiträge, Tarif, Alter, Zahlweise und Rundung möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mietkaution sichert Vermieter:innen ab, etwa bei Mietrückständen oder Schäden. Das Geld wird angelegt und du bekommst es beim Auszug, sollten damit keine Schäden zu begleichen sein, samt der erwirtschafteten Erträge zurück.
- Bei einer Kautionsbürgschaft übernimmt ein Bürge die Kautionskosten. Du entlohnst ihn dafür monatlich mit einem gewissen Betrag. Bei Schäden oder Mietrückständen springt der Bürge ein, holt sich das Geld aber anschließend von dir zurück.
- Mit einer Mietkaution vermehrst du dein Geld, mit einer Kautionsbürgschaft verlierst du Geld: Du solltest sie daher nur im Notfall einsetzen, wenn beim Einzug das Geld wirklich, wirklich knapp ist.
Der Mietvertrag liegt zur Unterschrift bereit, doch was steht da? Drei Nettokaltmieten werden als Sicherheit verlangt, als sogenannte Mietkaution. Als wären Miete, Umzug und Einrichtung der neuen Wohnung nicht schon teuer genug. Geht das nicht auch ohne?
Muss ich eine Mietkaution zahlen?
Wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist, musst du eine Mietkaution zahlen, wenn nicht, dann nicht. Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, also die reine Grundmiete ohne Nebenkosten.
Vermieter:innen müssen die Mietkaution anlegen, und zwar so, dass sie Zinsen erwirtschaftet. Wenn du wieder ausziehst, bekommst du die Mietkaution zurück, dazu die Erträge aus der Anlage. Falls nach deinem Auszug noch Arbeiten anfallen, etwa Wände streichen oder einen tropfenden Hahn reparieren, werden die Kosten für diese Arbeiten von deiner Mietkaution abgezogen. Du bekommst dann den Restbetrag (allerdings immer noch inklusive der erwirtschafteten Erträge) überwiesen.
Wenn du die Mietkaution nicht aufbringen kannst oder willst, gibt es als Alternative die Kautionsbürgschaft. Dabei sichert ein Bürge, etwa eine Bank oder eine Versicherung, zu, bei Schäden in der Wohnung oder bei Mietrückständen einzuspringen, jedenfalls bis zu einer vereinbarten Höhe. Damit bist du das Problem nicht los: Der Bürge holt sich anschließend das Geld von dir zurück.
Die Kautionsbürgschaft schont anfangs dein Konto, dafür hat sie laufende Kosten. Typisch sind bei sogenannten Mietkautionsversicherungen laufende Beiträge von rund 5 bis 10 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Bei einer Mietkaution von 3000 Euro wären das 150 bis 300 Euro jährlich. Dazu können anfangs noch Aufnahme- oder Urkundengebühren kommen. Während du deine Mietkaution plus Erträge (und minus eventueller Forderungen) zurückerhältst, ist das Geld für die Kautionsbürgschaft weg.
Nur um es erwähnt zu haben: Bei Gewerbemieten gelten andere Spielregeln. Die Schutzgrenze von maximal drei Nettokaltmieten greift dort nicht, deshalb können auch höhere Sicherheiten vereinbart werden.
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Wann lohnt sich eine Kautionsbürgschaft?
Eine Kautionsbürgschaft verschafft dir Luft, wenn der Umzug deine finanziellen Grenzen sprengt: neue Wohnung, Transporter, Küche, Waschmaschine, Möbel, vielleicht ein paar Monate doppelte Miete. Dann bleibt dein Erspartes erst mal verfügbar, statt komplett in der Kaution festzustecken. Attraktiv ist das insbesondere für:
- Studierende
- Azubis
- Berufseinsteiger:innen
- Haushalte mit vorübergehend engem Budget
Sinnvoll kann eine Bürgschaft vor allem sein, wenn:
- du die Kaution nicht sofort aufbringen kannst
- die alte Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde
- du deinen Notgroschen nicht antasten willst
Und natürlich muss dein Vermieter bzw. deine Vermieterin die Bürgschaft als Ersatz für die Mietkaution überhaupt erst akzeptieren.
Je länger du mit einer Kautionsbürgschaft zur Miete wohnst, desto teurer wird die Alternative. Die Bürgschaft endet meist erst, wenn sie ausdrücklich freigegeben wird, etwa durch Rückgabe der Urkunde oder eine schriftliche Entlassung. Überlege, ob es nicht schlauer ist, auch das ist möglich, die drei Nettokaltmieten für die Kaution in drei Raten zu zahlen.