Viele Rechte aber auch Pflichten Krankmeldung: so funktioniert es richtig

Wir alle fühlen uns früher oder später mal nicht gut, melden uns krank oder schleppen uns zum Arzt. Manchmal ist es aber gar nicht so klar, wie man sich korrekt krank meldet, welche Fristen einzuhalten sind und welche rechtlichen Aspekte es zu beachten gibt. Oder kennst du schon den Unterschied zwischen Anzeigepflicht und Nachweispflicht?

Für den schnellen Überblick

Krankmeldung einfach erklärt

Wer sich krank fühlt, sollte nicht arbeiten gehen. Eigentlich ein leichter Grundsatz, an den sich aber nicht alle halten. Dabei bekommt man auch trotz Krankmeldung für 42 Tage seinen Lohn weiterhin normal ausgezahlt – auch während der Krankmeldung. Das gilt für Versicherte von gesetzlichen wie privaten Krankenversicherungen. Damit aber das Geld kommt und es keine Probleme mit dem Arbeitgeber gibt, solltest du deine Rechte und Pflichten kennen.

5 Fakten über die korrekte Krankmeldung

  1. Bist du krank, musst du dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krankmelden.
  2. Wenn du länger als drei Tage krank bist und nicht arbeiten gehen kannst, brauchst du spätestens jetzt ein ärztliches Attest. Außer es ist vertraglich anders geregelt.
  3. Du musst deinem Arbeitgeber nicht mitteilen, aus welchem Grund du krankgeschrieben bist.
  4. Nur wenn es sich um eine hochansteckende Krankheit handelt, musst du das mitteilen.

Das Nicht-Einhalten von Fristen kann zu einer Abmahnung führen.

Krankmeldung beim Arbeitgeber

01. So meldest du dich richtig krank

Durch deinen Arbeitsvertrag gilt: Keine Arbeit, kein Lohn. Sprich, wenn du nicht arbeitest, verdienst du auch nichts. Das gilt allerdings nicht, wenn du krank bist. Dann solltest du auch nicht arbeiten – auch nicht im Home Office. Damit du aber die Entgeltfortzahlung erhältst, musst du einige Regeln beachten und wissen, wie du dich richtig bei deinem Arbeitgeber krank meldest.

Das Prinzip der Krankmeldung ist einfach: Du musst deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung sofort Bescheid geben, dass du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Am einfachsten ist es, einfach anzurufen. Du kannst aber auch eine Mail schreiben. Auch musst du die ungefähre Dauer (soweit du das einschätzen kannst) mitteilen.

Welcher Weg aber der sichere und vertraglich konforme ist, musst du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen bzw. mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung klären. Denn es gibt keine gesetzliche Vorgabe, in welcher Form die Krankmeldung zu erfolgen hat.

Die Krankmeldung erfolgt im Allgemeinen durch dich. Die Krankschreibung dagegen erfolgt durch deinen Arzt. Und eine Krankmeldung erfüllt auch dann alle Anforderungen, wenn du für einen Gang zum Arzt zu schwach bist (innerhalb der Fristen).

Auch eine dritte Partei, etwa ein Familienmitglied, kann die Krankmeldung ausrichten. Geht dabei etwas schief, bist allerdings du schuld und im schlimmsten Fall erhältst du eine Abmahnung.

Von der Anzeigepflicht zur Nachweispflicht

02. Fristen für die Krankmeldung kennen und einhalten

Für die Krankmeldung gilt die Anzeigepflicht: Du musst dich sofort krank melden! Egal ob du zuhause, auf dem Weg zur Arbeit oder schon auf der Arbeit bist – du darfst nicht unentschuldigt fehlen oder die Arbeit verlassen. Das kann zu einer Abmahnung führen, so verständlich es auch sein mag, dass du nicht arbeitest, weil du krank bist.

Was die Fristen der Krankmeldung und der Krankschreibung betrifft, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • die gesetzliche Regelung
  • die vertragliche Regelung

Die vertragliche Regelung hat immer Vorrang vor der gesetzlichen. Sprich: Ist nichts anderes in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gibt es aber eine vertragliche Regelung, greift diese und nicht die gesetzliche. Denn bei einer vertraglichen Regelung, die entweder in deinem Arbeitsvertrag oder auch Tarifvertrag zu finden ist, kann auch schon früher ein ärztliches Attest gefordert werden.

Und was sagt das Gesetz (§ 5 Abs. 1 EntgFG)?

Du kannst dich ohne ärztliches Attest bis zu drei Tagen selbst krankmelden. Wenn du länger krank bist und nicht arbeiten kannst, befindest du dich in der Nachweispflicht und benötigst spätestens am nächsten Tag, also an Tag 4, das Attest bzw. die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für deinen Arbeitgeber.

Ist ein Montag der erste Tag deiner Krankmeldung, musst du am Donnerstag deinen Krankenschein beim Arbeitgeber abgeben. Bist du am Ende der Woche krank, ist es entscheidend, ob Samstag und/oder Sonntag ebenfalls Arbeitstage sind in deinem Unternehmen.

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03. Die Fristen für die Krankmeldung verpasst

Hältst du die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen der Anzeigepflicht und Nachweispflicht nicht ein, kann dein Arbeitgeber

  • das Gehalt für den Zeitraum der Krankheit nicht zahlen
  • dir eine Abmahnung geben
  • unter bestimmten Umständen auch kündigen

Stelle also sicher, dass du weißt, nach welchen Regelungen du dich richten musst, wann eine Krankmeldung ausreicht und an welchem Tag du spätestens deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgeben musst.

Das betrifft Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen wie auch von privaten Krankenversicherungen, wenn sie in einem Angestelltenverhältnis sind.

Das musst du mitteilen

04. Informationen der Krankmeldung

Meldest du dich krank, reicht die einfache Meldung darüber und die ungefähre Dauer der Krankmeldung. Natürlich kannst du auch mitteilen, dass du beabsichtigst zum Arzt zu gehen und die Dauer deswegen noch nicht genau mitteilen kannst.

Du hast nicht die Pflicht, den Grund deiner Krankmeldung deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Anders verhält es sich jedoch, wenn es ein hohesInfektions- und Ansteckungsrisiko für deine Kollegen gibt. Dann musst du deinen Arbeitgeber darauf hinweisen. Denn dieser steht wiederum in der Anzeigepflicht und muss das Infektionsrisiko im Unternehmen kommunizieren. Dadurch soll die Belegschaft geschützt werden.

Wenn du im Home Office ohne Kontakt zu Kollegen gearbeitet hast, ist die Offenlegung nicht erforderlich. Aber du solltest erst recht nicht zu schnell ins Büro zurückkehren.

Denn stell dir vor, ein Kollege, mit dem du lange in einem Meetingraum warst, ist auf einmal krank und das mit einer ansteckenden Krankheit. Du würdest es wissen wollen, oder? So geht es allen anderen auch.

Gibt es keinen besonderen Anlass und ist nichts anderes vereinbart, brauchst du deiner Krankmeldung kein ärztliches Attestbeifügen. Hat dein Arbeitgeber den Verdacht, dass du zu “locker” mit Krankmeldungen umgehst, kann er eine entsprechende Anweisung formulieren, wobei die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei deiner nächsten Krankmeldung schon ab dem ersten Tag verlangen kann.

Arbeitnehmer werden geschützt

Krankmeldung: Was der Arbeitgeber darf und nicht darf

Bei einer von deiner Seite korrekten Krankmeldung, bist du auf der sicheren Seite. Das heißt, du bekommst dein Gehalt als Entgeltfortzahlung und musst keine Abmahnung befürchten. Ignorierst du allerdings die Regeln, kann dein Arbeitgeber sehr wohl die Lohnfortzahlung aussetzen für den Zeitraum deiner Krankmeldung und du riskierst eine Abmahnung.

Außerdem hat dein Arbeitgeber kein Recht darauf zu erfahren, warum du dich krank meldest. Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um eine schwerwiegend ansteckende Erkrankung.

Dein Arbeitgeber darf nur eine ärztliche Bescheinigung von dir verlangen, wenn die Anzeigepflicht endet und du einen Nachweis erbringen musst. Jedoch haben wir bereits im vorherigen Kapitel erklärt, dass auch unter besonderen Umständen und Verdachtsmomenten eine sofortige Nachweispflicht gilt und du am ersten Tag ein ärztliches Attest benötigst. Auch in diesem Fall musst du dich unverzüglich krank melden und kannst nicht erst auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung warten.

Zuletzt aktualisiert am: 29.08.2024

Autor des Beitrags

Jenny
Expertin für Krankenversicherungen