Grundbesitzerhaftpflicht

Schutz für Gebäudeeigentümer und Vermieter

  • Für Eigentümer von vermieteten Gebäuden wichtig
  • Schützt vor Schadensansprüche Dritter
  • Erstattet, wenn sich Personen auf Ihrem Grundstück verletzen

Für

Gebäudeeigentümer

Für

Vermieter

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Was ist versichert?

Ein herabfallender Dachziegel, ein vereister Gehweg im Winter – Schäden können schnell auf einem Grundstück geschehen und gerade dann, wenn Personen betroffen sind, können die Kosten dafür sehr schnell hohe Summen erreichen. Während Sie bei einem Eigenheim in der Regel durch Ihre private Haftpflichtversicherung geschützt sind, greift diese bei vermietetem Eigentum nicht.

Weitere Themen

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Besitzen Sie ein Haus bzw. Gebäude, das Sie selbst nicht nutzen, sondern an Dritte vermieten, so benötigen Sie eine extra Absicherung gegen die Schadensersatzansprüche Dritter. Denn auf dem Grundstück kann es jederzeit zu einem Unfall kommen, etwa dann, wenn eine Gehwegplatte locker ist und dadurch jemand stürzt. Auch wenn ein Weg oder der Hauseingang schlecht beleuchtet sind und dadurch jemand zu Schaden kommt, sind Sie als Grundbesitzer dafür haftbar zu machen.

Dabei müssen Sie nicht einmal direkt verantwortlich sein für den Schaden. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Grundstück und das darauf befindliche Gebäude in einem einwandfreien Zustand sind und niemand gefährdet wird. Manche Gefahrenquellen sind aber nicht unbedingt ersichtlich. So kann ein Sturm schnell einen Dachziegel lösen, der vorher nicht den Eindruck gemacht hat, lose zu sein.

Leistungsumfang der Versicherung beachten

Wer sich vor den möglichen Schäden absichern möchte, sollte dabei auch auf den Leistungsumfang achten. Gerade durch Personenschäden kann es zu Kosten in Millionenhöhe kommen. Daher sollte eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch Kosten über mehrere Millionen Euro abdecken. Gehen Sie hier keine Kompromisse ein, denn eine höhere Versicherungssumme erhöht die Versicherungsbeiträge um kaum mehr als ein paar Euro pro Jahr.

Spartipp

Wenn Sie nur ein Zimmer oder eine Eigentumswohnung in Ihrem ansonsten selbst bewohnten Eigenheim haben, so greift unter Umständen Ihre private Haftpflichtversicherung. Erkundigen Sie sich hier bei Ihrem Anbieter, ob eine entsprechende Police Sie schützt. So können Sie sich gegebenenfalls Beiträge für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sparen.

Leistungen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet den Hausbesitzern Schutz vor den Schadensansprüchen Dritter. Denn als Eigentümer haben Sie davor zu sorgen, dass auf dem Grundstück und auf anliegenden Verkehrsflächen niemand zu Schaden kommt. Doch Sie können nicht jede Gefahr ausschließen, sodass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dann eingreift, wenn doch etwas passiert. Ihre Versicherung prüft, ob Sie für den entstandenen Schaden verantwortlich sind, übernimmt die Forderungen und wehrt, wenn nötig, unberechtigte Forderungen ab – auch vor Gericht.

Einige Beispiele, in denen Ihnen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zur Seite steht:

  • Bei Glatteis stürzt ein Passant auf dem nicht gestreuten Gehweg.
  • Die Treppe ist zu stark gebohnert, sodass ein Besucher ausrutscht.
  • Ein Baum, der auf Ihrem Hausgrundstück steht, stürzt um und beschädigt parkende Autos.
  • Der Briefträger stolpert über eine brüchige Steinplatte auf Ihrem Grundstück und bricht sich die Hand.

Übrigens: Auch wenn Sie Ihren Mietern das Räumen der Straße bei Schnee durch den Mietvertrag übertragen, sind Sie immer noch haftbar.

Kosten der Versicherung in den Betriebskosten abrechnen

Sie haben als Eigentümer die Möglichkeit, die Beiträge für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Betriebskostenabrechnung als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Jedoch müssen Sie beachten, dass im Mietvertrag alle Nebenkosten aufgelistet sind. Eine pauschale Angabe („Der Mieter trägt alle Versicherungskosten“) reicht dazu nicht aus.

Eigentümergemeinschaft

Auch für Eigentümergemeinschaften empfiehlt sich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, da so Unfälle, die sich in Bereichen ereignen, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören – wie der Treppenflur – abgedeckt sind. Falls der Eigentümer des Hauses wechselt, geht der Versicherungsschutz nicht wie bei einer Gebäudeversicherung auf den nächsten Eigentümer über. Beim Eigentümerwechsel muss die Versicherung gekündigt werden, was mit dem Tag der grundbuchamtlichen Umschreibung möglich ist. Der neue Eigentümer muss eine eigene Haus- und Grundhaftpflicht abschließen.

Passendes Angebot finden

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kann Sie vor hohen Kosten bewahren. Allerdings sollte sie dabei nicht zu viel kosten. Es empfiehlt sich daher, nicht die erstbeste Versicherung abzuschließen, sondern sich näher mit den Möglichkeiten auseinander zu setzen. Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot an und lassen Sie sich von einem unserer Versicherungsexperten hinsichtlich Ihres Bedarfs beraten.

Unser Kundenservice ist für Sie da

Sie erreichen uns per E-Mail oder von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-18:00 Uhr und am Freitag zwischen 09:00 Uhr-12:00 Uhr sowie 13:00 Uhr-17:00 Uhr unter 0800-300-300-9